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Großbestellungen-AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Shirtlabor GmbH für Großbestellungen und Unternehmer


§ 1 Allgemeines

Ihr Vertragspartner für Großbestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist die Shirtlabor GmbH, Achtermannstr. 26, 48143 Münster, nachfolgend "Shirtlabor" genannt.


Sämtliche Lieferungen von Shirtlabor an den Kunden erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Shirtlabor diese anerkannt hat.


Großbestellungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind Bestellungen von Textilprodukten, soweit diese beim Shirtlabor Service für Großbestellungen erfolgen.



§ 2 Vertragsschluss

(1) Die auf der Website von Shirtlabor enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Shirtlabor zu bestellen.


(2) Der Kunde stellt per Web-Formular auf der Shirtlabor-Webseite oder auf anderem Weg (z. B. Fax, E-Mail, Telefon) eine Textildruck-Anfrage an Shirtlabor. In der Anfrage sind Art und Farbe des gewünschten Produkts, Stückzahlen, Drucktext bzw. Motiv, gewünschte Lieferzeit sowie die Kundendaten anzugeben. Die Anfrage stellt kein rechtsverbindliches Angebot an Shirtlabor dar.


Auf Grundlage der Anfrage erstellt Shirtlabor eine oder mehrere rechtlich unverbindliche und freibleibende Angebotsvorlagen und sendet diese an den Kunden.


(3) Der Kunde erklärt sein Angebot, indem er eine von ihm unterschriebene Angebotsvorlage an Shirtlabor sendet; Kontaktdaten unter Großbestellungen. Die Produktvorschau von Motiven und Produkten auf der Angebotsvorlage sind für beide Vertragsparteien unverbindlich und dienen ausschließlich der Voransicht. Eine beiderseits verbindliche und endgültige Produkt- und Motivgestaltung wird erst im weiteren Verlauf der Bestellung durch die genaue Produkt- und Motivgestaltung infolge von Auftragsklarheit und Korrekturabzug (siehe §§ 4 und 5) festgelegt. Die erst zu konkretisierende Produkt- und Motivgestaltung im Rahmen der späteren Vertragsausgestaltung hat keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Kundenangebots im Übrigen.


Shirtlabor sendet dem Kunden nach dessen Vertragsangebot unverzügliche eine Bestellbestätigung. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass eine Bestellung bei Shirtlabor eingegangen ist.


(4) Der Vertrag wird geschlossen, indem Shirtlabor innerhalb von 14 Tagen nach Angebotseingang die Annahme gegenüber dem Kunden erklärt. Die Annahmeerklärung kann auch mit der Bestellbestätigung zusammenfallen, wenn dies durch Shirtlabor ausdrücklich so erklärt wird. Die Details der Bestellung können darüber hinaus nicht online eingesehen werden.


(5) Shirtlabor ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn das vom Kunden erst nach Vertragsschluss gelieferte Druckmotiv nicht der inhaltlichen und gestalterischen Beschreibung entspricht, welche vom Kunden in der Angebotsvorlage genannt wurde. Ein Rücktritt von Shirtlabor ist möglich, wenn im Rahmen des Bestell- und Produktionsprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv oder den Drucktext Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.



§ 3 Grafiklieferung / Aufbereitung

(1) Der Kunde hat Shirtlabor druckfähige Druckgrafiken für die entsprechende Veredlungsart zu übermitteln.


Stellt Shirtlabor fest, dass die gewünschten Produkte aufgrund der Grafiklieferung nicht bedruckbar sind, benachrichtigt Shirtlabor den Kunden unverzüglich.


(2) Der Kunde ist für die von Ihm übermittelten Druckgrafiken allein verantwortlich. Shirtlabor bearbeitet die Druckgrafiken nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die Bearbeitung entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten. Die Bearbeitung der Druckgrafiken durch Shirtlabor erfolgt nur nach Vertragsschluss.


(3) Der Kunde hat jederzeit das Herausgaberecht bzgl. der Druckvorlagen (z. B. Filme) oder Computer-Stickprogrammen, welche Shirtlabor für die Vertragsausgestaltung benutzt. Sollten die Druckvorlagen herausverlangt werden, soweit der Auftrag noch nicht durchgeführt ist, so hat Shirtlabor die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.



§ 4 Auftragsklarheit

(1) Auftragsklarheit bezüglich des Druckauftrags liegt vor, wenn,


die bestellten Textil-Produkte genau definiert sind (Bestellmenge, Größen, Farben), soweit sich dies nicht schon aus dem Vertragsangebot des Kunden nach § 2 Abs. 3 ergibt und


die vom Kunden zu liefernden Druckvorlagen als druckfähige Grafiken (Vektoren) bzw. hochauflösende Pixelgrafiken (mind. 300 dpi Auflösung, in Originalgröße) vorliegen und keine Nachbearbeitung entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 erfolgt bzw. notwendig ist sowie


die zu druckenden Farben in Pantonewerten / HKS angegeben sind, bzw. die Farben durch den Kunden infolge des Korrekturabzugs (siehe § 5) bestätigt sind und


(2) Shirtlabor wird den Kunden informieren, wenn Auftragsklarheit vorliegt.



§ 5 Korrekturabzug

(1) Vor Beginn der Produktion erhält der Kunde von Shirtlabor einen Korrekturabzug, den der Kunde genau zu prüfen hat. Ist der Kunde mit dem Korrekturabzug einverstanden, erteilt er Shirtlabor die Druckfreigabe. Für den Fall, dass er nicht einverstanden ist, hat der Kunde einen Änderungsvorschlag darzulegen.


(2) Mit Zusendung des freigegebenen Korrekturabzugs an Shirtlabor wird eine verbindliche Produkt- und Motivgestaltung durch den Kunden festgelegt. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend dem freigegebenen Korrekturabzug wird Shirtlabor unverzüglich mit der Produktion der Vertragsgegenstände beginnen. Änderungen in der Produkt- und Motivgestaltung nach freigegebenem Korrekturabzug sind nur gegen Erstattung der bis dahin anfallenden Kosten möglich, soweit der Kunde die Änderung zu vertreten hat.


(3) Ein Liefertermin kann sich verschieben, wenn durch den Kunden keine oder nicht hinreichende Daten zur Verfügung gestellt werden oder aber die Freigabe durch den Kunden nicht erfolgt.



§ 6 Muster

(1) Pro Kunde und Auftrag können bis zu fünf Muster zur 14-tägigen Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall, dass der Kunde die Muster nicht zurücksendet, hat er den in der beigelegten Rechnung ausgewiesenen Preis zu zahlen. Hat der Kunde in der Eigenschaft als Unternehmer bestellt, so hat er im Falle der Rücksendung die Kosten der Rücksendung zu tragen. In einem solchen Falle werden unfreie Sendungen nicht angenommen. Auch in diesem Fall gilt für Verbraucher der § 13 (Widerrufsrecht für Verbraucher).


(2) Werden Muster gemäß Abs. 1 Satz 2 bezahlt, gelten die Vorschriften über Gewährleistung (§§ 11, 12).


(3) Abweichungen in der gelieferten vertragsgegenständlichen Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichungen nicht handelsüblich sind und nicht in der Natur der verwendeten Materialien liegen.



§ 7 Preise

(1) Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insb. Mehrwertsteuern. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Versandkosten nach § 8 Abs. 2 werden gesondert in Rechnung gestellt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


(2) Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Zudem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.



§ 8 Bezahlung

(1) Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Der Kaufpreis und die Versandkosten sind innerhalb von 14 Tagen seit dem Erhalt der Ware und der Rechnung zu zahlen. Für den Fall der Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Für den Fall eines sofortigen Bankeinzuges wird ein Skonto von 3 % gewährt.


(2) Shirtlabor ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung oder der Beitreibung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Abtretung der Forderung an Inkassobüros. Hierzu dürfen auch die zur Beitreibung erforderlichen persönlichen Daten an Dritte übertragen werden.


(3) Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, noch nicht rechtskräftig festgestellt, aber Entscheidungsreif ist oder die Forderung allgemein durch Shirtlabor nicht bestritten wird.


(4) Shirtlabor berechnet dem Kunden für Mahnungen nach Fälligkeit seiner Zahlungsverpflichtung, mit Ausnahme einer verzugsbegründenden Mahnung, eine Pauschale von 4 € pro Mahnung. Dem Kunden ist der Nachweis möglich, dass Shirtlabor ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Shirtlabor behält sich weitergehende Ansprüche infolge der Nichtzahlung ausdrücklich vor.



§ 9 Lieferung / Versand

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie einiger europäischer Staaten, welche auf Großbestellungen eingesehen werden können.


(2) Geliefert wird durch einen von Shirtlabor zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert, von dem Ort, an den geliefert werden soll, und der Versandart abhängig ist. Aktuelle Versandpreise können unter Großbestellungen eingesehen werden.


(3) Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können. Aktuelle Versandpreise können unter www.shirtlabor.de eingesehen werden.


(4) Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.


(5) Die Lieferfrist verlängert sich, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung leistet.



§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der Shirtlabor aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum von Shirtlabor.


(2) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer gemäß § 14 BGB, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in Höhe der Forderung von Shirtlabor zur Sicherheit an Shirtlabor ab. Shirtlabor nimmt die Abtretung an. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung. Die in Abs. 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.


Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben Shirtlabor ermächtigt. Shirtlabor verpflichtet sich, die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Shirtlabor nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Shirtlabor verlangen, dass der Käufer Shirtlabor die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


Auf Verlangen des Käufers ist Shirtlabor zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Angemessen ist eine Sicherung, wenn der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen 110 % des Wertes der zu sichernden Forderungen beträgt.


(3) Der Käufer ist verpflichtet, Shirtlabor Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich anzuzeigen.


(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.



§ 11 Gewährleistung

(1) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Bestellbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.


(2) Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung die Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Käufers ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt, und unsere Pflichtverletzung nur unerheblich war.


(3) Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, so können wir zwischen der Neulieferung und der Reparatur der Ware wählen.


(4) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.



§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung von Shirtlabor richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichts anderes bestimmt ist.


(2) Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Shirtlabor bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Darüber hinaus haftet Shirtlabor bei einfacher Fahrlässigkeit nur für:


a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie


b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


(3) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Shirtlabor einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.


(4) Soweit die Haftung von Shirtlabor in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Shirtlabor.



§ 13 Belehrung und Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel § 2 in Verbindung mit § Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Die Erklärung des Widerrufs oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:


Shirtlabor GmbH
Achtermannstr. 26
48143 Münster
Deutschland

oder per Fax an: +49 - (0)251 / 68 66 38 - 10

oder per E-Mail an: service@shirtlabor.de

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


(3) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


Ende der Widerrufsbelehrung.


Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.



§ 14 Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung

(1) Der Kunde gewährleistet gegenüber Shirtlabor, dass von ihm gelieferte Druckmotive und -texte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Strafvorschriften und Regelungen zum Schutz der Jugend) verstoßen.


(2) Der Kunde wird Shirtlabor von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen gegen Shirtlabor geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Unter den gleichen Voraussetzungen erstattet der Kunde Shirtlabor alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.



§ 15 Datenschutz

Shirtlabor verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Shirtlabor zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von Shirtlabor vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Shirtlabor über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.



§ 16 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl

(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von Shirtlabor in Münster.


(2) Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


(3) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


(4) Vertragssprache ist deutsch.


(5) Bei Lieferungen ins Ausland kann der Verwender den Besteller auch an seinem Sitz verklagen.



Fassung 09/2009




Weitere Informationen


Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Soweit Sie ein Kundenkonto erstellt haben, können Sie Ihre Kundendaten jederzeit unter Mein Labor einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet.

 

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